Die gesetzlichen Regelungen zur Schulträgerschaft sind in den §§ 101 ff NSchG beschrieben. Schulträger für die Grundschule Leese ist die Samtgemeinde Mittelweser. Aufgaben des Schulträgers sind im speziellen das notwendige Schulangebot (§ 106 NSchG) vorzuhalten, die erforderlichen Schulanlagen zu errichten, die notwendige Ausstattung und Finanzierung der Schulen, ihre ordnungsgemäße Unterhaltung, die Finanzierung über Kreisschulbaukassen, Bildung von kommunalen Schulausschüssen, aber auch z.B. Mitwirkung im Schulvorstand (§ 38 NSchG) oder Finanzierung der Schüler- und Elternvertretungen (§ 85 bzw. § 100 NSchG).
Weitere Informationen befinde sich im Anhang.
Schulträgerschaft (129 kB) |
Anschrift:
Friedrich-Ludwig-Jahn-Str- 7
31633 Leese
Kontakt:
Tel. 0 57 61 - 5 14
Fax 0 57 61 - 90 79 59
Mobil 0172 - 28 40 220
Mail: info@gs-leese.de
Web: www.gs-leese.de
Schulleitung:
Frau Vanessa Braschke