Aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands gibt es keinen gewählten Bundeselternrat, er ist eine Arbeitsgemeinschaft der Elternvertretungen der Bundesländer. Da sich die gesetzlichen Regelungen in den Bundesländern bezüglich der Landesvertretungen stark unterscheiden, gibt es z. B. Länder, die Delegierte aus ihren Landeselternvertretungen entsenden, aber auch bei Fehlen solcher Landesvertretungen Delegierte aus sog. Elternverbänden. Aufgabe des Bundeselternrates ist es, „in Zusammenarbeit mit den Landeselternvertretungen alle Fragen, welche die Mitwirkung der Eltern im Schulwesen, die Jugendpflege und den Jugendschutz betreffen, zu erörtern sowie für gegenseitige Unterrichtung und Erfahrungsaustausch zwischen seinen Mitgliedern zu sorgen.
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