Beim Kultusministerium wird als Vertretung der Erziehungsberechtigten ein Landeselternrat gebildet. Dies erfolgt alle 3 Jahre. Die Wahlen sind ebenfalls in der EWO geregelt. Innerhalb des Gebietes der 4 Standorte der Landesschulbehörde werden Wahlversammlungen von der Landesschulbehörde (LSchB) durchgeführt, zu denen die Mitglieder der Stadt-/Regionselternräte nach Schulformen getrennt eingeladen werden. Diese wählen dann jeweils pro Landesschulbehörde je ein Mitglied für die jeweilige Schulform in den Landeselternrat. Im LER sind also je 4 Elternvertreter für die Schulform Grundschule vertreten. Die Erziehungsberechtigten der ausländischen Schüler können hierbei ein zusätzliches Mitglied je LSchB wählen.
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